NEU ab 01.01.2021: In der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können für die Fachplanung und Baubegleitung zunächst für das erste Teilprogramm BEG-EM (Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen) Zuschüsse in Höhe von 50 % über die BAFA im Zuge der Beantragung der entsprechenden Einzelmaßnahmen mitbeantragt werden.
Ab 28.07.2022 gilt dies auch für Antragsteller, die eine umfassende energetische Sanierung oder mind. eine Einzelmaßnahme an Bestandsgebäude durchführen. Die Förderung steht in Verbindung mit einem vergünstigen Förderkredit mit Tilgungszuschüssen für Effizienzhäuser im Rahmen des KfW-Programms „BEG-WG“ (Progr.-Nr. 261).
Bezuschusst werden die Kosten für Energieberater- und Sachverständigenleistungen sowie Baubegleitung in Höhe von 50% der Kosten, pro Antragssteller und Investitionsvorhaben! Die Antragstellung erfolgt im Zuge der Beantragung von Förderkrediten oder Investitionszuschüssen über die KfW-Förderbank.
Die förderfähigen Kosten für Ein- und Zweifamilienhäuser betragen max. 5000,- € brutto und für Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE) 2000,- € brutto pro Wohneinheit, insgesamt max. 20.000,- € pro Zuwendungsbescheid.