Insbesondere bei der nachträglichen Dämmung eines Gebäudes ist es daher besonders wichtig, auf eine ungestörte Dämmebene zu achten. An Stellen an denen dies nicht möglich ist, sollte der Weg für den Wärmeabfluss möglichst lang gestaltet werden, z. B. durch flankierende Dämmstreifen.
Werden Wärmebrücken nicht genügend beachtet, führt der erhöhte Wärmeabfluss zu niedrigen Oberflächentemperaturen an den betreffenden Stellen, was wiederum zu Zugerscheinungen, Tauwasserausfall und Schimmelbildung führen kann, abgesehen vom hohen Energieverbrauch!
Durch den erhöhten Energieverbrauch müssen Wärmebrücken bei den energetischen Berechnungen und Nachweisen berücksichtigt werden. Die Norm bzw. Verordnung ermöglicht hierzu drei Wege:
- Auf den U-Wert des ungestörten Bauteils wird ein pauschaler Zuschlag von 0,10 W/m²K aufgeschlagen. Dieses ist erforderlich, wenn kein detaillierter Nachweis geführt werden soll oder kann. Das bedeutet z. B. für einen nach EnEV vorgeschriebenen mindest U-Wert für eine Außenwand von 0,24 W/m²K, einen Zuschlag von 0,1 W/m²K auf dann 0,34 W/m²K. Das hat eine Verschlechterung von ca. 42 % gegenüber dem ungestörten Flächenbauteil in der energetischen Bilanzierung zu folge!
- Werden die in der Norm DIN 4108, Beiblatt 2-06/2019, definierten Konstruktions- und Musterdetails gleichwertig verwendet (Gleichwertigkeitsnachweise sind zu führen), so verringert sich der pauschale Zuschlag auf 0,05 W/m²K in der Kategorie A oder sogar auf 0,03 W/m²K in der Kategorie B. Das bedeutet eine Erhöhung des U-Wertes der oben genannten Außenwand auf 0,29 W/m²K bzw- 0,27 W/m²K, was immer noch eine Erhöhung von ca. 21 % in der Kategorie A bzw. 12,5 % in der Kategorie B, in der Bilanzierung bedeutet.
- Bei der detaillierten Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211 werden alle Wärmebrücken mittels eines Finiteelemente-Programms berechnet, mengenmäßig genau erfasst und der im Ergebnis errechnete reale Wärmebrückenbeiwert auf die Bauteil-U-Werte aufgeschlagen. Der reale Beiwert ist i. d. R. deutlich geringer (Zuschläge von < 0,02 W/m²K möglich) als der oben genannte kleinere pauschale Beiwerte von 0,05 W/m²K. Der geringe Beiwert wird durch optimierte Konstruktionen und Berechnungen erreicht. Hierdurch erhöht sich der Bauteil-U-Wert in der energetischen Bilanzierung um z. T. deutlich weniger als 10 % !
Weiterhin werden durch diese Berechnungen die Oberflächentemperaturen dahingehend optimiert und erhöht, dass ein Tauwasserausfall und somit auch das Schimmelpilzrisiko minimiert wird.
Bedeutend ist, insbesondere beim Neubau, dass bei detaillierter Wärmebrückenberechnung das Gebäude günstiger bilanziert werden kann. Dadurch können z. B. bessere Effizienzhausklassen erreicht werden, was wiederum höhere Förderungen durch die KfW bzw. durch die neue Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) bedeutet. Weiterhin kann durch die detaillierte Wärmebrückenberechnung die Dämmstoffstärke und Qualität in den ungestörten Bauteilflächen in wirtschaftlicher hinsicht optimiert werden. Durch die mögliche Verringerung von Dämmstoffdicken können nicht unerhebliche Kosten eingespart werden!
Die Investition für eine detaillierte Wärmebrückenberechnung ab ca. 1.800 € brutto für ein Standard - Einfamilienhaus rechnet sich i. d. R. immer aufgrund der oben genannten Vorteile! (Die Kosten sind abhängig von der Komplexität und Anzahl der Wärmebrücken).
Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, berate ich Sie gern persönlich hinsichtlich der Wärmebrückennachweise und dessen Auswirkungen. Ich unterbreite Ihnen ein individuelles Angebot für die Berechnung und Dokumentation der Wärmebrücken für Ihr Bauvorhaben.