Förderung der Stadt Lingen (Ems)
Regionales Zuschuss- Förderprogramm der Stadt Lingen (Ems) zum Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum.
- Gefödert wird der Erwerb von bestehenden Wohngebäuden im Stadtgebiet der Stadt Lingen (Ems) mit bis zu zwei Wohneinheiten sowie der erforderlichen Sanierungsinvestitionen für eigengenutztes Wohneigentum. Die Vermietung einer Wohneinheit ist bei Wohngebäuden mit 2 Wohneinheiten zulässig.
- Die Förderung wird beschränkt auf bestehende Wohngebäude für eigengenutztes Wohneigentum mit bis zu 2 Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977, dem Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung, bezogen wurden und nach den §§ 30, 33 oder 34 BauGB zu beurteilen sind.
- Wohngebäude mit bis zu 2 WE im Sinne dieser Richtlinie sind Einzelhäuser, Doppelhaushälften sowie End- und Mittelhäuser von Reihenhäusern und Hausgruppen.
- Die Zuschuss-Förderung wird ausschließlich natürlichen Personen gewährt. Die Förderung darf nur Antragsteller begünstigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über kein weiteres Wohneigentum verfügen und deren Gesamteinkommen des Haushaltes bestimmte Grenzen, gemäß Förderrichtlinie der Stadt Lingen, nicht übersteigt.
- Die Förderung erfolgt durch folgende auf den Zeitpunkt der Antragstellung gestaffelte einmalige Zuschusszahlungen (soweit Gelder im Haushalt verfügbar):
Fördervolumen
Alleinstehende: 2.000,- €
Ehegatten/Personnen einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, Personnen mit Lebenspartner: 4.000,- €
Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch: 2.000,-€.
Weitere Informationen sowie die gesamte derzeit aktuelle Förderrichtlinie erhalten Sie im Internet unter www.lingen.de